...utschen Denker, Rechtsgelehrten und Geschichtsschreiber geboren. In Dorfchemnitz im Sachsenland erblickte unser Pufendorf das Licht der Erdenwelt und um ihn ein wenig zu ehren wollen wir dessen Buch „Über die Verfassung des deutschen Reiches“ vortragen. Im folgenden Stück schildert uns unserer Pufendorf die karolingische Reichsteilung und die Erlangung der römischen Kaiserwürde: „§. IX. Deutschland unter den Söhnen Ludwigs des Frommen Als dann aber die Söhne dieses Ludwig das Reich ihres Vaters unter sich teilten – was der Hauptanlaß war zum Sturz der fränkischen Herrschaft und der Karolingischen Dynastie – riß sich Deutschland von den übrigen Bestandteilen des fränkischen Reiches los und erhielt Ludwigs des Frommen Sohn, Ludwig, als eigenen König. Zu Deutschland kam dann ein großer Teil des belgischen Galliens, der an den Rhein stößt, hinzu, ein meist von Deutschen bewohntes Land, das nach Lothar, dem ältesten Sohne des frommen Ludwig, den Namen Lothringen empfing, wenn auch heute nur ein Teil des Lotharischen Reiches so heißt. Während der verderblichen Kriege, welche die späteren Karolinger unter einander führten, wuchs die Macht der deutschen Großen ungemein; das Karolingische Haus aber erlosch zuletzt gänzlich oder verlor wenigstens die Herrschaft über das fränkische Reich, – denn noch heute führen die rheinischen Pfalzgrafen und die lothringischen Herzöge ihren Stammbaum auf Karl den Großen zurück - und die Deutschen wählten sich einen eigenen König aus den Großen ihres Volkes. Seitdem bildet Deutschland einen eigenen Staat und steht nicht mehr mit Frankreich unter einer gemeinsamen Herrschaft. Weil nun aber im Volksmunde der deutsche Staat als das „Heilige römische Reich“ bezeichnet wird, so wird es, glaube ich, der Mühe wert sein, zu untersuchen, wie diese Benennung entstanden ist, was sie für Deutschland bedeutet, und mit welchem Rechte Deutschland sie für sich beanspruchen kann. Behufs dieser Untersuchung müssen wir aber, in der Kürze wenigstens, auf den Zustand des römischen Reiches vor Karl dem Großen zurückgehen. §. X. Das römische Reich bis zur Gotenherrschaft Es ist allgemein bekannt, wie das römische Volk, nachdem es den besten Teil des Erdkreises seiner Herrschaft unterworfen hatte, durch den Ehrgeiz einiger übermütiger Bürger in Bürgerkriege verwickelt und endlich unter die Herrschaft eines Mannes gekommen ist. Augustus nun, der Gründer der römischen Monarchie, erkannte wohl, daß er die durch militärische Gewalt erworbene Herrschaft auch nur durch sie behaupten könne. Wenn er deshalb auch dem Senat scheinbare Macht in vielen Staatsangelegenheiten beließ, so behielt er sich doch allein alle militärischen Befugnisse vor und gab dies schon durch den Titel Imperator zu erkennen, den er annahm. Es mußte daher als ein Staatsgeheimnis behandelt und dem Verständnis der großen Masse des Heeres sorgfältig vorenthalten werden, daß faktisch die Soldaten die Macht hatten, die Kaiser ein- und abzusetzen. Sobald dies aber einmal alle eingesehen hatten, war der Zustand des Reiches ebenso elend, wie die Lage des Kaisers. Denn das Reich, durch häufige innere Unruhen geschwächt, mußte sich gefallen lassen, daß bald die unfähigsten Menschen von einem habgierigen und tumultuarischen Pöbel auf den Thron gesetzt, bald die tüchtigsten Staatslenker durch ungeheure Gräueltaten von demselben gestoßen wurden. Die Kaiser aber konnten keine feste Erbfolge gründen und fanden bei der käuflichen Menge nur bedingten Gehorsam. Denn faktisch setzte das Heer die Kaiser ein, und dahin pflegt es ja in allen Militärstaaten zu kommen und überall da, wo man ein starkes und konzentriertes stehendes Herr hat. Dem Senat blieb nur der leere Name der Macht, um die einfältige Menge zu täuschen und den Schein zu wahren, als ob die Regierung durch freiwillige Zustimmung aller Staatsbürger verliehen würde. Den Untergang des Staates, der als Militärdespotie einer langen Existenz unfähig war, haben dann Konstantin der Große und Theodosius noch beschleunigt; jener durch die Verlegung der Residenz nach Byzanz und die Dislokation der tüchtigsten Legionen vom Rhein und der Donau nach dem Orient; dieser durch Teilung des Reiches unter seine zur Regierung gleich unfähigen Söhne. So entstanden zwei Reiche aus dem einen; und die Folge davon war, daß das vom Osten getrennte weströmische Reich um so schneller den Angriffen der Barbaren erlag. So machte bald darauf die Einnahme und Plünderung Roms dem weströmischen Reiche ein Ende. Die Provinzen waren schon vorher im Kriege verloren gegangen, wie sie durch Krieg erworben waren. Jetzt nun verlor Rom seine eigene Freiheit und wurde ein Bestandteil des gotischen Reiches. §. XI. Das oströmische Reich und seine Herrschaft Nach dem Zerfall der gotischen Macht wurden Rom und ein großer Teil Italien dem byzantinischen Reiche unterworfen, und wenn auch Rom wegen seines alten Ruhmes und weil es als Mutterstadt von Konstantinopel galt, mehr nach Art eines gleichberechtigten Bundesgenossen behandelt wurde, so war doch faktisch die alleinige Gewalt in den Händen der griechischen Kaiser, welche Rom und die anderen ihnen unterworfenen Orte Italiens durch Exarchen verwalten ließen. Allmählich fingen die Päpste an, auch der griechischen Herrschaft überdrüssig zu werden, wie sie sagten, wegen der Willkür der Exarchen und der Bilderstürmerei einiger griechischen Kaiser. Denn der Bilderdienst galt als das beste Mittel, die ungebildete und einer tieferen religiösen Kenntnis fast unfähig gewordene Menge durch fromme Bräuche zu täuschen, zumal es für die Geistlichkeit wenig einträglich wäre, wenn man durch Seelenreinheit und einen unbescholtenen Lebenswandel allein die Gunst der Gottheit zu gewinnen hoffen könnte. Dazu kam vielleicht noch die Erwägung, wie wesentlich es für den Glanz der Kirche sei, wenn der Papst, schon im Besitz der höchsten geistlichen Gewalt auf dem ganzen Erdkreise, sich allmählich auch eine weltliche Herrschaft sichere. Unerträglich aber schien es, daß der Papst der Herrschaft des schwach und stumpf gewordenen Griechenreiches unterworfen sein sollte; er, den Gott mit solcher Machtvollkommenheit zu seinem Stellvertreter auf Erden gemacht hatte, daß er selbst fortan von aller Sorge um geistliche Angelegenheiten frei, sich nur um weltliche zu kümmern brauchte, welche ohne Zweifel dem Papst auch übertragen sein würden, wenn es nicht allbekannt wäre, daß der heilige Sinn der Päpste, ganz von dem Frieden der religiösen Angelegenheiten durchdrungen, vor allen profanen Geschäften Abscheu empfindet. Wenn nun auch die Päpste den weit entfernten griechischen Kaiser, der noch dazu durch die wachsende Sarazenenmacht sehr in Anspruch genommen war, wenig zu fürchten brauchten, so erschreckte sie desto mehr die steigende Macht des Langobardenreiches, das ganz Italien bedrohte und sich schon bis an die Tore Roms ausdehnte. Allein waren ihr die Päpste nicht gewachsen und Niemand konnte geeigneter sein, Rom zu beschützen. als die Frankenkönige. Und diese waren dazu gern bereit, schon um des Ruhmes willen, den zu schätzen und zu verteidigen, der wie eine unversiegliche Quelle allein alle Gnaden spendet, welche der Christenheit zu Teil werden. Außerdem hatte sich der Papst um Pippin und Karl ein hohes Verdienst erworben, als er die Absetzung des Childerich gebilligt und anerkannt hatte. Denn daran mußte den Karolingern viel gelegen sein, da ihre Gewissen sonst durch die Frage hätten beunruhigt werden können, ob ein Untertan auch das Recht habe, seinen Fürsten zu entsetzen, dem weiter nichts vorzuwerfen war, als daß er seinen Beamten mehr Macht hatte gewinnen lassen, als seiner eigenen Herrschaft zuträglich war. Übrigens war es eine große Gunst des Geschicks, daß die Franken einen so plausiblen Vorwand erhielten, in unser Italien vorzudringen, nach dem ja die Leute jenseit der Alpen immer so große Sehnsucht im Herzen tragen“ #panzer.