...chsverweser Karl Dönitz in Grünau bei Berlin geboren. Sein Vater war der Ingenieur Karl Emil Dönitz und seine Mutter dessen Gattin Wilhelmine Emilia (eine geborene Beyer). Er trat Anno 1910 in unsere kaiserliche Marine ein und nach dem er im Vierjährigen Krieg mit unserem leichten Kreuzer Breslau die Russen im Schwarzen Meer bekämpft hatte, ging er Anno 1916 zu den Ubooten und befehligte zuletzt das Unterseeboot LXVIII im Mittelmeer. Es folgte Anno 1919 die Übernahme in die Reichsmarine, der allerdings der Besitz von Ubooten durch die Landfeinde verboten war, und so mußte sich unser Großadmiral Dönitz mit Torpedobooten begnügen. Nach dem Sturz der Novemberverbrecher durch den Autobahnbauer wurde das anders und unser Großadmiral Karl Dönitz erhielt den Auftrage zum Wiederaufbau unserer deutschen Ubootwaffe. Gemäß dem Z-Plan sollte diese 249 Uboote umfassen und bis Anno 1949 fertiggestellt werden. Als die Engländer dann Anno 1939 den Sechsjährigen Krieg vom Zaun brachen, waren leider nur 57 Stück fertig geworden. Mit diesen brachte unser Großadmiral Dönitz die Engländer und VS-Amerikaner zwar ganz schön ins Schwitzen, aber da deren Flotten stark überlegenen waren und diese auch über sehr viel mehr Werften verfügten, so ging die Materialschlacht Anno 1943 verloren und unsere Uboote waren nicht mehr in der Lage den Zustrom an feindlichem Nachschub und Kriegsstoffen zu unterbinden und vermochten auch nicht die Landungsunternehmen der westlichen Landfeinde zu vereiteln. Anno 1943 wurde unser Großadmiral Dönitz zum Oberbefehlshaber unserer Kriegsmarine ernannt. Nach dem Heimgang des Autobahnbauers versah er für kurze Zeit das Amt des Reichsverwesers, bis zu seiner Abdankung am 8. Mai des Unglücksjahres 1945. An Auszeichnungen heimste unser Großadmiral Dönitz das Eiserne Kreuz beider Klassen, den Hausorden der Hohenzollern und das Ritterkreuz samt Eichenlaub ein. Erwähnt werden sollte auch noch das Unternehmen Hannibal, mit dem unser Großadmiral Dönitz zweieinhalb Millionen deutsche Zivilisten über die Ostsee gerettet hat. Mit „Zehn Jahre und zwanzig Tage“ hat uns unser Großadmiral Dönitz ein Panzerseefahrerbuch geschrieben, in dem er uns vor allem die Kämpfe unserer deutschen Uboote schildert. Wir stürzen uns darin mitten ins Getümmel und beginnen mit dem Ausbruch des Sechsjährigen Krieges: https://de.scribd.com/doc/223358576/Doenitz-Karl-10-Jahre-Und-20-Tage-6-a-1977 „Nach der englischen Kriegserklärung am 3. 9. 1939 und dem 13.30 Uhr eingegangenen Befehl der deutschen Seekriegsleitung: „Beginn der Feindseligkeiten gegen England sofort“, trafen am gleichen Tage der Marinegruppenbefehlshaber West, Admiral Saalwächter, der Flottenchef, Admiral Boehm, und ich zu einer Besprechung in der Befehlsstelle in der Funkstation Neuende bei Wilhelmshaven zusammen. Tiefer Ernst beherrschte unsere Aussprache.Wir wußten, was ein Krieg gegen England bedeutete,wie fast unerschöpflich die Kräfte seiner Seemacht sind, und daß sie sich zwar erst allmählich entfalten, dann aber immer überlegener zur Wirkung kommen. In starken Worten drückte besonders der Flottenchef, Admiral Boehm, seine Besorgnis über den Ernst unserer Lage aus. Am 4. 9. erfolgte der erste englische Luftangriff auf die Wilhelmshavener Schleusen und die im Hafen liegenden Kriegsschiffe. Mit großem Schneid flogen die Engländer im Tiefflug an und opferten sich ohne nennenswerten Erfolg. Von einem U-Boot-Begleitschiff im Wilhelmshavener Stützpunkt aus hatten U-Boot-Offiziere und ich diesen Angriff mit angesehen. Die Offiziere waren durch den eigenen Abwehrerfolg optimistisch gestimmt. Ich nahm sie daraufhin zusammen und sagte ihnen meine Ansicht über den kommenden Krieg: „Nehmen Sie diesen Krieg sehr ernst! Seien Sie sich darüber klar, er wird sehr lange, vielleicht sieben Jahre, dauern, und wir werden froh sein,wenn er dann mit einem Vergleich endet.“ Die U-Boot-Offiziere waren von meiner Äußerung überrascht und so stark beeindruckt, daß diese Besprechung noch heute bei ihren Teilnehmern unvergessen geblieben ist. Ich gab mich also, wie wohl alle älteren deutschen Seeoffiziere, bei Kriegsbeginn keinen Illusionen darüber hin, wie schwer dieser Krieg sein würde. Für mich,als Soldat gab es darauf eindeutig nur eine Reaktion,nämlich alles zu tun, was an mir lag, daß dieser Krieg gewonnen würde.Eine andere Einstellung kann und darf ein Soldat nicht haben. Wer in einem solchen Falle etwas anderes als Gehorsam von einem Soldaten verlangt, rüttelt an den Grundlagen des Soldatentums und gefährdet die eigene staatliche Sicherheit. Im Nürnberger Statut von 1945 ist schon die Teilnahme eines Soldaten an einem Angriffskrieg unter Strafe gestellt. Diesem neu geschaffenen Rechtssatz wurde in Nürnberg sogar rückwirkende Geltung gegeben, also für eine Zeit, in der es eine derartige Strafbestimmung in keinem nationalen oder internationalen Recht gegeben hatte. Es wurde damit ein international allgemein gültiger Rechtsgrundsatz verletzt: Nulla poenasine lege. Begründet wurde die rückwirkende Geltung damit, daß man einmal diesen Fortschritt machen, dann aber das neue Recht, um ein Beispiel zu setzen, auch sofort anwenden müsse, auch wenn es die Vergangenheit betreffe. Dieses Gesetz würde für alle Zukunft Gültigkeit haben. Ob ein Krieg ein Angriffskrieg ist oder nicht, ist eine rein politische Frage. Die Politik eines jeden Landes wird immer zu beweisen versuchen, daß der andere der Angreifer sei, oder daß das eigene Land sich bedroht gefühlt und in Notwehr gehandelt habe. Es wird daher schon auf politischer Ebene außerordentlich schwer sein, festzustellen, wer wirklich der Angreifer ist. Ist aber tatsächlich schon die Teilnahme eines Soldaten an einem Angriffskrieg durch die neue internationale Rechtsetzung in Zukunft strafbar, so müßte jeder Soldat jeder Nation das Recht haben, bei Kriegsbeginn von seiner Regierung Rechenschaft zu fordern und in alle politischen Dokumente Einsicht zu nehmen,die auf den Kriegsausbruch Bezug haben. Denn er müßte sich ein eigenes Urteil bilden können, ob er an einem Angriffskrieg teilnimmt oder nicht. Er würde ja gegebenenfalls einmal deswegen bestraft werden können. Bevor er sich dieses eigene Urteil gebildet hätte, würde er den Kampfbefehl nicht zu befolgen haben. Diese Folgerungen zeigen die ganze Unmöglichkeit des im Nürnberger Statut erlassenen Strafgesetzes.Die Nationen haben sich daher auch gehütet, es seitdem irgendeinmal anzuwenden, weder im Korea-Krieg, noch bei dem Suez-Angriff der Engländer und Franzosen im November 1956. Im Gegenteil, bei letzterem haben die Engländer einen englischen Soldaten, der sich geweigert hatte, an dem Angriff auf Suez teilzunehmen, vor ein Kriegsgericht gestellt und wegen Gehorsamsverweigerung bestraft, also in voller Nichtachtung des Nürnberger Statuts gehandelt...“.