...Haus der Salier wurde im Jahre 1050 geboren. Es muß also getrunken und gefeiert werden. Als Sohn Kaiser Heinrichs des Dritten und der Agnes von Poitou regierte er von 1056 bis 1105, wobei er die ersten Jahre unter der Vormundschaft seiner Mutter Agnes von Poitou stand. Seine nicht immer ganz glückliche Regierungszeit hat uns der Geschichtsschreiber Lampert von Hersfeld niedergeschrieben. Dieser gehörte allerdings zu den Gegnern Heinrich des Vierten und daher sind seine Aussagen mit Vorsicht zu genießen. Was man ja beim Lesen von Geschichtsbüchern immer tun sollte, denn selten schreibt diese jemand aus reiner Wahrheitsliebe und bloßen Wissensdurst nieder. Die Geschichte dient nämlich immer der Rechtfertigung der Gegenwart, die sich entweder von einer gut gesprochenen Geschichte ableitet oder sich als Gegenbild einer für böse erklärten ansieht. Bevor ich hier aber noch weitere philosophiere nun Lamperts Bericht über den Tod Kaiser Heinrichs des Dritten und die Erhebung seines unmündigen Sohnes Heinrich den Vierten zu seinem Nachfolger: https://archive.org/details/diejahrbcherdes00wattgoog „Der Kaiser feierte die Geburt der heiligen Maria in Goslar und empfing daselbst den Papst Victor, welcher auch Gebhard heißt, mit prachtvollem Aufwande als Gast, indem er, um die Feierlichkeit eines so wichtigen Tages zu erhöhen, fast allen Glanz und alle Fürsten des Reichs zusammen vereinigt hatte. Von hier begab er sich nach Botfelden, und während er hier, der Jagd obliegend, sich eine Zeit lang aufhielt, erfuhr er, daß der Markgraf Wilhelm und der Graf Dietrich mit einer unzähligen Menge des sächsischen Aufgebotes, die er gegen die Liutizen ausgesandt hatte, in einem unglücklichen Treffen erlegen wären. Und nicht lange hierauf wurde er selbst von körperlicher Beschwerde ergriffen und beschloß, nachdem er sieben oder mehrere Tage bettlägerig gewesen, sein Leben. Anwesend waren gleichsam wie zum Dienst bei einem so großen Leichenbegängnisse mit Fleiß berufen, der römische Papst, der Patriarch von Aquileia, der Oheim des Kaisers, Bischof von Regensburg, nebst unzähligen Würdenträgern, sowohl weltlichen als geistlichen Standes; und es wurde angemerkt, daß zu keiner früheren Zeit seit Menschengedenken, ohne öffentliche Ansage, so viele erlauchte Personen an einem Ort zusammengeströmt waren. Sein Leichnam wurde nach Speyer gebracht, und nachdem man nach königlichem Brauch die Totenfeier gehalten hatte, am Tage der Apostel Simon und Judas, an welchem er auch geboren war, dem Begräbnis übergeben. Das Reich erhielt statt des Vaters sein Sohn Heinrich der Vierte, ein Kindlein von fünf Jahren, im dritten Jahre nachdem er zum Könige gesalbt worden war. Allein die oberste Gewalt und die Besorgung aller nötigen Regierungsgeschäfte verblieb der Kaiserin, welche mit so großer Geschicklichkeit den Staat in seiner gefährdeten Lage aufrecht hielt, daß die Neuheit eines so wichtigen Ereignisses in demselben weder Unruhen nach Feindschaften erzeugte. Arnold, Bischof von Speyer, starb; ihm folgte Konrad. Konrad, des Kaisers Sohn, Herzog von Bajuwaren, starb. Sein Herzogtum verlieh der Kaiser der Kaiserin, um dasselbe in ihrem eigenen Rechte, so lange sie wollte, innezuhaben. Der Pfalzgraf Dedi wurde von einem gewissen bremischen Geistlichen ermordet, den er von seinem Bruder, dem Erzbischof, übernommen hatte, um ihn wegen der ihm Schuld gegebenen Verbrechen in die Verbannung zu führen; er wurde auf kaiserlichen Befehl in Goslar begraben. Markgraf Wilhelms Nachfolger war der Graf Udo, ein sehr tatenlustiger Mann und sehr naher Blutsverwandter des Königs...“ Nicht jedermanns Sache sind die alten Mönchschroniken fürwahr und so gibt es auch einen Auszug aus Friedrich Kohlrauschs die „Bildnisse der deutschen Könige und Kaiser“ - unsere Kaiserin Agnes tritt ihre Vormundschaftsregierung an und bekommt es mit ehrgeizigen Fürsten und dem anmaßenden Papsttum zu tun: https://reader.digitale-sammlungen.de//de/fs1/object/display/bsb10016311_00005.html „Es war eine schwere Aufgabe für die Kaiserin Agnes, das deutsche Reich als Vormünderin ihres sechsjährigen Sohnes zu verwalten, wenngleich ihr der Rat und Beistand einiger wohlgesinnten, besonders geistlichen, Fürsten nicht fehlte. Aber die Zahl derer, welche, des strengen Regiments ihres verstorbenen Gemahles schon lange überdrüssig, jetzt nach der alten Willkür und Zügellosigkeit zurückverlangten, war größer. Von der Hand einer Frau hat sich der Freiheitsmut der Deutschen niemals gern zügeln lassen. Ein großes Glück war es für sie und ihren Sohn, daß der Papst Viktor, der treue Freund ihres Hauses, bei dem Tode des Kaisers zu gegen war; seiner Vermittlung und seinem hohen Ansehen gelang es, jede gewaltsame Erschütterung zu verhüten und die Leitung der öffentlichen Angelegenheiten der Kaiserin zu erhalten. Ihrem edlen und sanften Sinne gemäß suchte sie durch Willfährigkeit und Güte die Gemüter zu gewinnen und mit Manchen gelang es ihr auch eine Zeitlang. Eine wichtige und zugleich schwierige Angelegenheit betraf das Herzogtum Schwaben. Aus dieses hatte, für den Fall des Todes des Herzogs Otto, schon Kaiser Heinrich dem Grasen Bert hold von Zähringen Anwartschaft gegeben und diese durch Überreichung eines Ringes bekräftigt. Als aber Herzog Otto ein Jahr nach dem Kaiser starb, trat ein anderer noch bedeutenderer Bewerber um das Herzogtum Schwaben aus, der ehrgeizige Graf Rudolf von Rheinfelden, der zugleich an das Herz der Mutter einen starken, wenn auch schmerzlichen, Anspruch erworben hatte. Er hatte nämlich gleich nach Heinrichs III. Tode ihre und dessen elfjährige Tochter Mathilde, welche in der Obhut des Bischofs von Konstanz war, geraubt. Zu schwach, diese Gewalttat zu bestrafen, hielt es die Kaiserin für klug, ihre Tochter dem Rudolf zu verloben, worauf sie bis zu ihrer wirklichen Verheiratung dem Bischofe von Konstanz zurückgegeben wurde; und um sich und ihrem unmündigen Sohne einen mächtigen Bundesgenossen zu verschaffen, übertrug die Kaiserin ihrem künftigen Schwiegersohne Rudolf sowohl das Herzogtum Schwaben, als auch die Verwaltung des Königreichs Burgund. Den unzufriedenen Berthold von Zähringen konnte sie glücklicherweise durch das bald daraus erledigte Herzogtum Kärnten entschädigen. Einen ferneren Bundesgenossen suchte sich die Kaiserin in dem tapfern Grafen Otto von Nordheim, einem der mächtigsten sächsischen Großen, zu gewinnen, indem sie demselben das Herzogtum Bayern, welches sie nach der Bestimmung des verstorbenen Kaisers, ihres Gemahles, bis dahin selbst verwaltet hatte, verlieh. Allein beide, Otto von Nordheim, wie Rudolf von Schwaben, haben ihrem Vertrauen wenig entsprochen, wie die Geschichte Heinrichs IV. vielfach dartun wird. Am meisten stand ihr und ihrem Sohne der Haß der sächsischen Fürsten entgegen, die, von längerer Zeit her der fränkischen Herrschaft feind, auch das Volk aufgeregt hatten und als Hauptgrund ihrer Beschwerden anführten, daß Heinrich III. auf sächsischem Boden Burgen erbaut und die Sachsen dabei zu Frondiensten gezwungen habe, und daß diese Burgen zur Unterdrückung der sächsischen Freiheit bestimmt seien. Doch entwickelten sich die Folgen dieser feindlichen Stimmung erst später; und nimmermehr hätten dieselben so verderblich für den jungen König werden können, wenn nicht zu gleicher Zeit mit dem Papsttume Veränderungen vorgegangen wären, welche die Königsgewalt in Deutschland völlig zu untergraben droheten. Die Grundsätze, welche der zum Kanzler der römischen Kirche ernannte Hildebrand und die streng römische Partei überhaupt zur Erhebung der päpstlichen Macht über alle andre Macht auf Erden gefaßt hatten, entwickelten sich immer mehr. Der treugesinnte Papst Viktor III. war ein Jahr nach dem Kaiser Heinrich, aus der Rückreise nach Italien, gestorben; sein Nachfolger Stephan IX. starb ein Jahr nach seiner Erwählung, und der nun folgende Papst Nikolaus II. war ein Mann nach Hildebrands Herzen; auf dessen Rat versammelte derselbe im Jahr 1059 eine große Synode im Lateran, schärfte hier im Verein mit 113 Bischöfen die Gesetze gegen die Simonie und gegen die Priesterehe, welche beide, wegen der Allgemeinheit ihrer Verbreitung, noch bei Weitem nicht ausgerottet waren, und traf endlich die für die Zukunft höchst wichtige Anordnung: „daß nach dem Tode eines Papstes die Kardinalgeistlichen der römischen Kirche, (nämlich die Kardinalbischöfe des eigentlich römischen Sprengels, die Kardinalpriester und Diakonen der römischen Hauptkirchen), seinen Nachfolger wählen sollten.“ Dadurch war allerdings, wenn es zur Regel wurde, dem schändlichen Mißbrauche vorgebeugt, daß die Parteien der römischen Großen, mit Hilfe des bestochenen oder ausgereizten Volkes, den päpstlichen Stuhl, oft mit ganz unwürdigen Männern, besetzten, aber es war auch zugleich das noch so eben gegen Heinrich III., anerkannte Recht des römischen Kaisers, daß kein Papst ohne seine Genehmigung gewählt werden solle, verletzt. Zwar setzte Nikolaus hinzu: „die Wahl solle geschehen unter Vorbehalt der schuldigen Ehre und Achtung (salvo honore debito et reverentia) gegen den König und künftigen Kaiser Heinrich und gegen dessen Nachfolger“, aber durch den Zusatz: „welche dieses Recht persönlich von dem heiligen Stuhle erhalten haben würden“, legte er es in die Hand des Papstes, dem Kaiser das Recht der Bestätigung der Papstwahl zu verleihen, oder nicht, stellte den Papst als die alleinige Quelle dieses Rechtes hin, ja, bahnte den Weg zu dem Satze, daß die Kaiserwürde überhaupt von dem Papste abhängig sei. Die Kaiserin Agnes und die Freunde des deutschen Kaisertums konnten mit diesen Eingriffen nicht zufrieden sein, aber es fehlte die Macht, sie abzuwehren, und der römische Hof hatte sich so eben noch an dem tapfern normannischen Grafen Robert Guiskard, der fast ganz Apulien und Calabrien inne hatte, einen mächtigen Vasallen erworben; Nikolaus ernannte ihn zum Herzoge und belehnte ihn mit den Ländern, über die er selbst kein Recht hatte; allein das kümmerte die Normannen wenig, die nur irgend einen Rechtsschein in den Augen der Menschen haben wollten. Doch war auch noch die kaiserliche Partei in Italien sehr stark und hätte, wenn sie von Deutschland aus kräftig unterstützt worden wäre, die Oberhand behaupten können; allein hier verwirrten sich die Angelegenheiten des kaiserlichen Hauses immer mehr...“.