FAQ: Wir machen auf!
Für alle die Morgen aufmachen:
1. Was passiert, wenn ich meinen Laden aufmache?
Das Öffnen des Ladens stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit gem. § 73 Abs. 2
Nr. 24 IfSG i.V.m. der jeweiligen Coronaschutzverodnung des Bundeslandes da (bspw.
in NRW § 18 Abs. 2 CoronaSchVO...See more