FAQ: Wir machen auf!

Für alle die Morgen aufmachen: 1. Was passiert, wenn ich meinen Laden aufmache? Das Öffnen des Ladens stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit gem. § 73 Abs. 2 Nr. 24 IfSG i.V.m. der jeweiligen Coronaschutzverodnung des Bundeslandes da (bspw. in NRW § 18 Abs. 2 CoronaSchVO...See more

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